Silvester: Feuerwerksverbot zum Schutz der Altstadt
Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Mitteilung der Stadt Aachen
Das Verbot ist beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf dem Theaterplatz. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Bereits im Jahr 2010 kam es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche. Verursacht durch eine Silvesterrakete, beschädigte das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar.
Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2024, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr. Nicht mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2024, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.
Zusätzlich weist die Stadt Aachen darauf hin, dass gemäß Paragraph 23 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch für alle Bereiche außerhalb des Grabenrings. Somit dürfen zum Beispiel in Kornelimünster oder Burtscheid auch nur eingeschränkt Feuerwerkskörper gezündet werden.